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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „My Greencontrol“ zwischen Future Control Systems GmbH i. Gr., Wagbachstraße 20a, 68753 Waghäusel (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.

(2) Der Vertrag kommt nur mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen zustande. Der Kunde sichert bei der Bestellung zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software „My Greencontrol“ für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service) und speichert die vom Kunden eingestellten Daten. Ein Anspruch auf Überlassung des Programmcodes besteht nicht.

(2) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif in der bei Vertragsschluss gültigen Beschreibung. Die Software wird fortlaufend weiterentwickelt; der Anbieter darf Funktionen ergänzen und verändern, solange der vertraglich geschuldete Zweck nicht beeinträchtigt wird. Für den Wegfall von Funktionen gilt § 12.

(3) Die Software unterstützt betriebswirtschaftliche Entscheidungen, sie ersetzt sie nicht. Kalkulationen, Auswertungen, Planzahlen und Vorschläge — insbesondere solche des KI-Assistenten — sind Hilfsmittel. Ihre Prüfung und Verwendung obliegt dem Kunden. Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung.

§ 3 Vertragsschluss, Zugang, Test

(1) Die Darstellung der Tarife stellt kein bindendes Angebot dar. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder den Zugang freischaltet.

(2) Der Kunde hat die bei der Registrierung angegebenen Daten richtig und vollständig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

(3) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Besteht der Verdacht, dass ein Dritter Kenntnis erlangt hat, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die über die ihm zugeordneten Zugänge vorgenommen werden, soweit er dies zu vertreten hat.

(4) Wird eine unentgeltliche Testphase angeboten, endet sie automatisch. Sie geht nur dann in ein kostenpflichtiges Abonnement über, wenn der Kunde dieses ausdrücklich bestellt.

§ 4 Tarife, Preise, Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Es gelten die folgenden Preise:

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Vergütung wird monatlich im Voraus fällig. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe; der Kunde stellt sicher, dass das hinterlegte Zahlungsmittel gedeckt ist. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt; der Kunde stimmt dem zu.

(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist sperren. Die Zahlungspflicht bleibt für die Dauer der Sperre bestehen. Die Daten des Kunden bleiben während einer Sperre erhalten; § 10 Abs. 5 bleibt unberührt.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 5 KI-Leistungen und Guthaben

(1) Jeder Tarif enthält ein monatliches Guthaben für die Nutzung der KI-Funktionen (Chat und Sprache). Chat und Sprache greifen auf dasselbe Guthaben zu; jede Nutzung verringert es unabhängig davon, über welchen Kanal sie erfolgt.

(2) Nicht verbrauchtes Monatsguthaben verfällt am Ende des Kalendermonats und wird nicht erstattet.

(3) Der Kunde kann zusätzliches Guthaben kostenpflichtig hinzubuchen. Es gelten die folgenden Pakete:

(4) Hinzugebuchtes Guthaben verfällt nicht am Monatsende, sondern bleibt bis zum Ende des Vertragsverhältnisses erhalten. Verbraucht wird zuerst das Monatsguthaben, dann das hinzugebuchte. Bei Vertragsende verfällt nicht verbrauchtes hinzugebuchtes Guthaben ohne Erstattung; der Kunde kann es bis dahin aufbrauchen.

(5) Ist das Guthaben aufgebraucht, stehen die KI-Funktionen bis zum nächsten Abrechnungszeitraum oder bis zur Hinzubuchung nicht zur Verfügung. Alle übrigen Funktionen bleiben uneingeschränkt nutzbar. Eine automatische kostenpflichtige Nachbuchung findet nicht statt.

(6) Die KI-Funktionen werden unter Einsatz von Diensten Dritter erbracht. Vor der Übermittlung an diese Dienste werden personenbezogene Angaben, die der Anbieter als solche erkennt, durch Platzhalter ersetzt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei Spracheingaben eine solche Ersetzung technisch nicht möglich ist, weil das Gesprochene unmittelbar verarbeitet wird. Der Kunde soll in Sprachgesprächen daher keine personenbezogenen Angaben nennen, die für den Zweck nicht erforderlich sind.

(7) Ergebnisse der KI-Funktionen können unrichtig oder unvollständig sein. Sie sind vor einer Verwendung zu prüfen (§ 2 Abs. 3). Schreibende Vorgänge des KI-Assistenten werden im System als solche gekennzeichnet.

§ 6 Laufzeit, Tarifwechsel, Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.

(3) Ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif wird sofort wirksam; die Differenz wird anteilig für den laufenden Abrechnungszeitraum berechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum Beginn des folgenden Abrechnungszeitraums wirksam; der laufende Zeitraum ist bereits bezahlt und bleibt vollständig erhalten.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei aufeinander folgenden Abrechnungszeiträumen in Verzug ist oder erheblich gegen § 7 verstößt.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Kündigung über die Funktion in der Anwendung genügt.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde nutzt die Software nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser Bedingungen. Er unterlässt insbesondere Maßnahmen, die die Verfügbarkeit oder Sicherheit der Software beeinträchtigen, sowie Versuche, auf Daten anderer Kunden zuzugreifen.

(2) Der Kunde darf die Zugänge nur den in seinem Tarif vorgesehenen Personen zur Verfügung stellen. Ein Nutzerzugang ist einer natürlichen Person zugeordnet und darf nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden.

(3) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten Daten verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingestellten personenbezogenen Daten berechtigt ist, insbesondere hinsichtlich der Daten seiner Beschäftigten.

(4) Handels- und steuerrechtliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben Sache des Kunden. Der Anbieter schuldet keine Erfüllung dieser Pflichten und sagt insbesondere nicht zu, dass die Software für sich genommen den Anforderungen der GoBD genügt.

(5) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Software oder auf von ihm eingestellten Inhalten beruhen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung, Support

(1) Der Anbieter stellt die Software nach dem jeweiligen Stand der Technik bereit und ist um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb bemüht. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt.

(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit sie absehbar zu einer Unterbrechung führen, vorab angekündigt.

(3) Nicht in der Verantwortung des Anbieters liegen Störungen, die auf der Internetverbindung des Kunden, auf seiner Hard- oder Software oder auf höherer Gewalt beruhen.

(4) Support wird in deutscher Sprache per E-Mail unter info@mygreencontrol.de geleistet. Eine bestimmte Reaktionszeit wird nicht zugesagt.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.

(2) Nicht gestattet sind insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe der Software, ihre Nutzung zugunsten Dritter über den vereinbarten Umfang hinaus sowie das systematische Auslesen von Inhalten, soweit dies nicht gesetzlich erlaubt ist.

(3) An den vom Kunden eingestellten Daten erwirbt der Anbieter keine Rechte. Er ist berechtigt, sie im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang zu verarbeiten.

(4) Der Anbieter darf Nutzungsdaten in anonymisierter Form auswerten, um die Software zu verbessern. Eine Nutzung von Klartext-Kundendaten zum Training von KI-Modellen findet nicht statt.

§ 10 Daten des Kunden, Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten, die der Kunde in die Software einstellt, als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Die Einzelheiten regelt eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, die Bestandteil des Vertrags wird.

(2) Die Verarbeitung erfolgt auf Servern innerhalb der Europäischen Union.

(3) Zur eigenen Datenverarbeitung des Anbieters — etwa bei Besuch der Website oder bei der Vertragsabwicklung — informiert die Datenschutzerklärung.

(4) Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit in einem gängigen Format exportieren.

(5) Nach Vertragsende bleiben die Daten des Kunden 30 Tage abrufbar, damit er sie exportieren kann. Danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Auf Wunsch des Kunden wird bereits vorher gelöscht.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 12 Änderungen der Leistung und dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter darf die Leistung ändern, soweit dies zur Anpassung an technische Entwicklungen, an geänderte Rechtslage oder an geänderte Anforderungen Dritter erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht schlechter gestellt wird, als es der Zweck des Vertrags erfordert.

(2) Änderungen dieser Bedingungen und Preisänderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann der Änderung bis zu ihrem Wirksamwerden in Textform widersprechen. Widerspricht er, endet der Vertrag mit dem Wirksamwerden der Änderung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Auf diese Folgen weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Waghäusel, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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